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Archive für Dezember 2011

Umbennung - Straße war nach NS-Täter benannt

Stadt Gelsenkirchen ließ Chance verstreichen

Der Name des NS-Täters Paul Schossier als Namensgeber für eine Straße in Gelsenkirchen ist jetzt endgültig Geschichte. Im letzten Jahr wurde die Straße von der zuständigen Bezirksvertretung Nord umbenannt,  das alte Straßenschild blieb jedoch neben dem neuen ein Jahr durchgestrichen hängen. Auch diese Frist ist verstrichen, der Name des NS-Täters ist nun aus dem öffentlichen Raum verschwunden.

Die Stadt Gelsenkirchen ließ jedoch die Chance verstreichen, den nach dem Nazi-Schreibtischtäter Paul Schossier benannten Weg nach einem unschuldigen, neunjährigen Opfer seiner Tätigkeit umzubenennen. Der Ehrung durch die Straßenbenennung im Öffentlichen Raum, die der Nazi Paul Schossier seit 1966 erfahren hat, eine Ehrung der in Auschwitz ermordeten Rosa Böhmer, die zu den durch Schossier verfolgten Gelsenkirchener Sinti und Roma gehört, gegenüber zu stellen, wäre eine würdige und gerechte Lösung gewesen. Zwar verschwindet mit der Umbenennung der Name des Nazi-Täters endlich aus dem öffentlichen Raum, doch wurde hier die Chance vertan, „… ein Zeichen dafür zu setzen, dass die Stadt Gelsenkirchen die Sinti und Roma, die Bürger dieser Stadt waren, und ihr Schicksal nicht vergisst und dass ihre Geschichte auch heute noch einen Platz in Gelsenkirchen hat.“ Mit diesen Worten hatte Roman Franz, der Vorsitzende des Landesverbandes der Sinti und Roma, die Umbenennung des „Paul-Schossier-Weg“ in „Rosa-Böhmer-Weg“ befürwortet.

Die Umbenenung war bereits 2008 von Andreas Jordan, Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Gelsenzentrum e.V. vor dem Hintergrund neuer Recherchen des Vereins angestoßen worden. Die lokale Politik reagierte daraufhin und gab ein Gutachten in Auftrag, dass Paul Schossiers Beteiligung am NS-Völkermord in seiner Eigenschaft u.a. als Rechts- und Polizeidezernent erneut bestätigte. So war Paul Schossier für die Deportation und die daran anschließende Ermordung der Gelsenkirchener Angehörigen des Volkes der Sinti und Roma im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau mitverantwortlich. Der Vorschlag des Gelsenzentrum e.V., der auch vom Landesverband der Sinti und Roma in NRW unterstützt wurde, den ehemaligen “Paul-Schossier-Weg” nach einem Opfer des “Wirkens” von Paul Schossier, dem 9-jährigen Sinti-Mädchen Rosa Böhmer aus Gelsenkirchen zu benennen, fand dagegen weder im Rat der Stadt Gelsenkirchen noch in der Bezirksvertretung Nord eine Mehrheit.

Die Anwohner des “Paul-Schossier-Weges” reagierten seinerzeit in Kenntniss der “über das Mitläufertum hinausgehende Betätigung des Namensgebers Paul Schossier” während der Zeit des Nazi-Regimes dennoch mit Unverständnis über die Umbenennung, wie es Anwohner Heinz Hackstein in einer Bürgeranfrage darlegte. Dagegen hieß es von Seiten der Politik, die Umbenennung sei “nachvollziehbar und vernünftig, man bedauere, dass es erst so spät zu einer Umbenennung kam”. Der neue Namensgeber Josef Sprenger, ein Lokalpolitiker und ehemaliger Bürgermeister, wurde 1933 von den Nazis aus dem Dienst entlassen. Sprenger war in der NS-Zeit keiner direkten Verfolgung ausgesetzt. Er verließ nach seiner Entlassung Gelsenkirchen und lebte bis zu seinem Tod 1951 in Essen.

Der Name des NS-Täters ist aus dem öffentlichen Raum entfernt worden

182 Menschen wurden Opfer rassistischer Gewalt

Gegen das Vergessen

Dieses Video ist den 182 Menschen gewidmet, die von 1990 bis 2010 rassistischer und rechtsextremer Gewalt zum Opfer fielen. Sie wurden von Rechtsextremen ermordet, weil für sie im Weltbild der Nazis kein Platz ist; manche, weil sie den Mut hatten, menschenverachtenden Nazi-Parolen zu widersprechen, andere, weil sie Zivilcourage gezeigt haben. Einige der Morde bewegten die Öffentlichkeit, die meisten wurden jedoch kaum von der Zivilgesellschaft zur Kenntnis genommen, vergessen sind die meisten.

Wir wollen die Klippe sein, an der die Braune Welle bricht!

Online-Kampagne gegen Rechtsextremismus nimmt Fahrt auf

Wir wollen die Klippe sein, an der die Braune Welle bricht - unter diesem Motto findet derzeit im sozialen Netzwerk Facebook eine Aktion gegen Rechtsextremismus statt. Die Online-Aktivisten des Netzwerks gegen Rassismus und Extremismus in Gelsenkirchen haben die Aktion, die sich rasend schnell im Netz verbreitet, am 14. Dezember gestartet. Nach nur 24 Stunden nehmen bereits mehr als 300 Internet-Nutzer an einer virtuellen Menschenkette teil.

An der virtuellen Menschenkette teilnehmen

Mehr: Virtuelle Menschenkette gegen Rechtsextremismus und Rassismus

Mehr: Die Aktion bei Facebook

Virtuelle Menschenkette gegen Rechtsextremismus und Rassismus

Zeige deinen Freunden, dass du dich in die Menschenkette einreihst - füge dieses PicBadge zu deinem Facebook-Profilbild hinzu! Einfach das Picbadge anklicken, der Anleitung folgen - das neue Profilbild auf Facebook verwenden - fertig!

Volksverhetzung - Nazishop durchsucht

Auch Webseite nicht mehr erreichbar

Nach einer Strafanzeige des “Netzwerk gegen Rassismus und Extremismus Gelsenkirchen” wegen Volksverhetzung durchsuchte die Berliner Polizei am 22. November die Geschäftsräume des rechten Versandhandels “Reconquista”. Der Internetshop bot unter anderem ein T-Shirt mit dem Aufdruck “Killer Döner nach Thüringer Art” an. Verantwortlich laut Impressum: Dirk Bernt und André Reinecke. Derzeit ist der Versandhandel, der sich in der rechten Szene großer Beliebtheit erfreute, auch im Web nicht mehr erreichbar.

Rechtsrock-Band “Kategorie C – Hungrige Wölfe” plant Konzert

Auftrittsverbot auch in NRW?

Hatte die die rechtsextreme Band „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ jüngst noch ein Auftrittsverbot in Bremen kassiert, lädt die rechte Kapelle auf ihrer Webseite jetzt zu einem Konzert “im Ruhrpott” ein, dass am 10. Dezember stattfinden soll. Ohne eine konkrete Ortsangabe wird das Konzert höchst konspirativ vorbereitet, Teilnehmer erhalten über zwei Mobilfunkrufnummern kurzfristig Infos zu Treffpunkten, um dann von dort zum eigentlichen Veranstaltungsort zu gelangen.

Mehrfach sind in der Vergangenheit Konzerte der rechtsextremen Band verboten worden. In der jüngsten Verbotsbegründung des Stadtamtes in Bremen heißt es u.a. sinngemäß: “Das in den Liedtexten enthaltene rechtsextremistische Gedankengut ist geeignet, verfassungswidrige Assoziationen beim Publikum hervorzurufen oder aber zu steigern“ und weiter: “Das Abspielen rechtsextremistischer Musikstücke ist ein bedeutsames Medium zur Verbreitung rassistischen und nationalsozialistischen Gedankenguts und dient zu dessen Verfestigung und Stabilisierung”. Die Entscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigt: “Das Oberverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass bei Durchführung des Konzerts die konkrete Gefahr besteht, dass es zur Verletzung von Strafvorschriften kommt. Es müsse damit gerechnet werden, dass insbesondere von den Konzertbesuchern solche Rechtsverstöße ausgingen (Hitlergruß etc.). Das belegten Verstöße aus der jüngsten Vergangenheit. Das hochkonspirative Vorgehen der Konzertveranstalter entziehe die Veranstaltung jeglicher Kontrolle und dränge die Schlussfolgerung auf, dass das in der Vergangenheit gezeigte Verhalten fortgesetzt werden solle (…). Bleibt zu hoffen, dass man in NRW den Ausführungen im Beschluss des OVG Bremen folgt und ebenfalls ein Verbot für das geplante Konzert ausspricht.

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